zwei Sprechblasen
Das Ziel eines Konflikts oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
~ Joseph Joubert

Angeordnete Beratung (ANB)

Eine angeordnete Beratung unterstützt Eltern bei Be­treu­ungs- oder Er­zieh­ungs­fragen, im Trennungs­streit und bei Schwie­rig­kei­ten, einen ge­mein­­sa­men Weg, kon­struktiven Umgang oder Lö­sun­gen zu finden.
Die ANB wird in der Regel durch Be­hör­den an­­ge­ord­net und finan­ziert. Es ist aber auch möglich, als Familie eine ANB privat in An­spruch zu nehmen und ab­zurechnen.

Nach einer Trennung oder Scheidung, kann das Gericht in verfahrenen Situationen eine Beratung anordnen. Die Eltern werden durch das Gericht zur Mitwirkung verpflichtet. In separaten und ge­mein­samen Gesprächen mit den Eltern wer­den praktikable und angemessene Lösungen er­ar­beitet. Je nach Alter und Not­wendigkeit werden auch die Kinder zu den Gesprächen eingeladen.

Die angeordnete Beratung umfasst in der Regel vier bis sechs Be­ratungs­termine im Zeitraum von zwei bis vier Monaten. Ziel ist es, eine voll­stän­dige oder teilweise Vereinbarung über die strit­tigen Kinderbelange zu erzielen. Das Kindes­wohl steht dabei im Zentrum.

Die Inhalte der Beratung sind vertraulich. For­male In­for­mationen über den Verlauf und die erarbeiteten Ergebnisse, wie Vereinbarungen, werden den Behörden mitgeteilt. Nach Abschluss der Be­ratung befinden die Behörden sowie die Eltern, ob das Setting zum Beispiel als sozial­pä­da­gogische Familien­begleitung oder Familien­mediation weiter geführt wird.