Das Ziel eines Konflikts oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
~ Joseph Joubert
Angeordnete Beratung (ANB)
Eine angeordnete Beratung unterstützt Eltern bei Betreuungs- oder Erziehungsfragen, im Trennungsstreit und bei Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Weg, konstruktiven Umgang oder Lösungen zu finden.
Die ANB wird in der Regel durch Behörden angeordnet und finanziert. Es ist aber auch möglich, als Familie eine ANB privat in Anspruch zu nehmen und abzurechnen.
Nach einer Trennung oder Scheidung, kann das Gericht in verfahrenen Situationen eine Beratung anordnen. Die Eltern werden durch das Gericht zur Mitwirkung verpflichtet. In separaten und gemeinsamen Gesprächen mit den Eltern werden praktikable und angemessene Lösungen erarbeitet. Je nach Alter und Notwendigkeit werden auch die Kinder zu den Gesprächen eingeladen.
Die angeordnete Beratung umfasst in der Regel vier bis sechs Beratungstermine im Zeitraum von zwei bis vier Monaten. Ziel ist es, eine vollständige oder teilweise Vereinbarung über die strittigen Kinderbelange zu erzielen. Das Kindeswohl steht dabei im Zentrum.
Die Inhalte der Beratung sind vertraulich. Formale Informationen über den Verlauf und die erarbeiteten Ergebnisse, wie Vereinbarungen, werden den Behörden mitgeteilt. Nach Abschluss der Beratung befinden die Behörden sowie die Eltern, ob das Setting zum Beispiel als sozialpädagogische Familienbegleitung oder Familienmediation weiter geführt wird.